AGB

I. Allgemeines – Anwendungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmer.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die Ausübung eines Gewerbe- oder Prüfungsberufes darstellen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen, selbst wenn bekannt, werden nicht Vertragsbestandteil sein, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

II. Erbringung von Dienstleistungen
Arotec als unabhängiger Dritter liefert Informationen in Form von Feststellungen und/oder Empfehlungen mit gesondertem Zweck, die zur Verhütung der Risiken beitragen denen die Begünstigten einer Dienstleistungen ausgesetzt sind. Diese Informationen gewährleisten den Qualitätsanspruch der Produkte. Die Dienstleistungen von Arotec (nachstehend „Dienstleistungen“ genannt) umfassen Arbeiten von Arotec einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Audit von Fabriken;
  • Vorserieninspektionen und Qualitätskontrolle der Produkte;
  • Vorversandkontrollen und Qualitätskontrolle;
  • Fracht Inspektion;
  • technische Überprüfung;
  • Expediting ( Beschleunigungsverfahren);
  • Containerladeinspektionen;
  • Inspektionen während der Produktionsprüfungen;

III. Bericht
(a) Der Bericht muss (i) die einzige Leistung für die Dienste darstellen, (ii) sich ausschließlich auf die Fakten und Umstände beziehen die vom Unternehmen zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistungen, innerhalb der Grenzen der vom Kunden erhaltenen schriftlichen Informationen und Anweisungen, beobachtet und aufgezeichnet wurden. Die Firma soll keine Verpflichtung haben, den Bericht nach seiner Veröffentlichung zu aktualisieren. Wenn die Dienstleistungen Prüfungen oder Inspektionen umfassen:
Der Bericht enthält Feststellungen ausschließlich in Bezug auf –  (i) die darin genannten Produktproben (ii) die im Bericht dargelegten Ergebnisse. Diese sind nicht indikativ oder repräsentativ für die Qualität oder Merkmale der Gesamt-Charge auszulegen welches als Produktprobe für die Dienstleistungen des Unternehmens genommen wurde.
(b) Der Bericht wird ausschließlich von der Gesellschaft ausgestellt und ist für die ausschließliche Verwendung des Kunden und seiner Partner beabsichtigt. Ausgenommen von einer Regulierungsbehörde gefordert dürfen diese nicht veröffentlicht, für Werbung verwendet, kopiert, repliziert oder öffentlich bekannt gegeben werden ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Firma. Das Unternehmen ist nicht für die Auslegung des Berichts durch Dritte verantwortlich.
(c) Der Kunde darf keinen Bericht für Rechtsstreitigkeiten anfordern, noch darf er das Unternehmen, seine verbundenen Unternehmen oder Mitarbeiter als Experten in einem Verfahren ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens aufführen. Wenn der Kunde vorschlägt den Bericht in einem Gerichtsverfahren zu erstellen oder anderweitig zu verwenden, muss er dies dem Unternehmen vor der Übermittlung des Berichts in einem solchen Verfahren mitteilen.

 IV. Zusicherungen und Gewährleistungen
(a) Das Unternehmen verpflichtet sich bei der Erbringung seiner Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und für die Branche üblichen Anwendungsmethoden.
(b) Der Kunde stimmt zu, dass das Unternehmen weder ein Versicherer noch ein Bürge ist. Dies gilt für Parteien Dritter einschließlich Designer, Hersteller, Vertreter, Käufer, Händler und Transport- oder Transportunternehmen; Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für solche Kapazitäten. Der Kunde akzeptiert, dass er, wenn er sich vor Verlust, Beschädigung oder Verletzung schützen will, eine angemessene Versicherung bei einer entsprechenden Institution einrichten sollte.
(c) Das Unternehmen übernimmt keine Garantie für Produkte des Kunden. Der Prüfbericht stellt keine Garantie für die Marktgängigkeit, für die Eignung für einen Zweck oder irgendeine andere Garantie oder Gewährleistung dar. 

V. Zahlung
Die vollständige Zahlung ist 30 Tage nach dem Datum der Rechnung fällig, andernfalls kann das Unternehmen einen Kredit, der dem Kunden gewährt wurde, widerrufen. Der Kunde erstattet dem Unternehmen (i) Zinsen für überfällige Beträge ab dem Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung und (ii) alle sonstigen Kosten, die dem Unternehmen bei der Eintreibung überfälliger Beträge entstehen, einschließlich der Gebühren von Gericht, Anwälten und Inkassobüros.

VI. Geistiges Eigentum
Die Namen, Dienstleistungsmarken, Marken und Urheberrechte des Unternehmens und seiner verbundenen Unternehmen (zusammen die „Marken“) sind und bleiben das alleinige Eigentum des Unternehmens und dürfen nicht vom Kunden verwendet werden. Der Kunde darf die Gültigkeit der Marken nicht anfechten oder Maßnahmen ergreifen, die den Wert oder Goodwill in Verbindung mit den Marken oder dem Image oder der Reputation des Unternehmens oder seiner verbundenen Unternehmen beeinträchtigen könnten. Dem Kunden ist bekannt, dass alle Informationen oder Muster, die an das Unternehmen übermittelt werden, eine Lizenz für das Unternehmen zur Nutzung desselben bei der Erbringung von Dienstleistungen darstellen.

VII. Datenschutz
Der Unternehmer ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten für interne Zwecke gespeichert werden, soweit dies im Rahmen des Vertragszwecks erforderlich ist.

VIII. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Das gleiche gilt, wenn der Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder wenn dieser Gerichtsstand zum Zeitpunkt des Beginns einer Klage nicht bekannt ist.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Unternehmer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
Es wurden keine mündlichen Nebenabreden getroffen. Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.